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   BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 370/17   

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BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 370/17 (https://dejure.org/2018,19203)
BAG, Entscheidung vom 11.07.2018 - 4 AZR 370/17 (https://dejure.org/2018,19203)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - 4 AZR 370/17 (https://dejure.org/2018,19203)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Vertragliche Bezugnahmeklausel - Auslegung - Anwendbarkeit eines Haustarifvertrags - Anspruch auf Jahressonderzahlung

  • IWW

    § 3 Abs. 1 TVG, § 288 Abs. 1, § 291 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Bezugnahme von Haustarifverträgen

  • bag-urteil.com

    Vertragliche Bezugnahmeklausel - Auslegung - Anwendbarkeit eines Haustarifvertrags - Anspruch auf Jahressonderzahlung

  • rewis.io

    Vertragliche Bezugnahmeklausel - Auslegung - Anwendbarkeit eines Haustarifvertrags - Anspruch auf Jahressonderzahlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit eines Tarifvertrags; Vertragsauslegung - Jahressonderzahlung; Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf TVöD -B und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden ...

  • rechtsportal.de

    TVG § 3 Abs. 1
    Keine Geltung von Haustarifverträgen eines privaten Arbeitgebers bei Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag auf die "für den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)" abgeschlossenen Tarifverträge

  • datenbank.nwb.de

    Vertragliche Bezugnahmeklausel - Auslegung - Anwendbarkeit eines Haustarifvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - und die Anwendbarkeit eines Haustarifvertrags

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Jahressonderzahlung - Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf TVöD-B und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung, soweit nicht ausdrücklich etwa

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 1626
  • BB 2018, 2867
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 209/15

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 370/17
    Diese sind - jedenfalls arbeitgeberseitig - nicht von den Tarifvertragsparteien des TVöD/VKA abgeschlossen worden (st. Rspr., vgl. BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 15; zuletzt 16. Mai 2018 - 4 AZR 209/15 - Rn. 19; zum Ganzen Schaub ArbR-HdB/Treber 17. Aufl. § 206 Rn. 29) .

    Andernfalls wären sie nicht "neben" dem, sondern vielmehr "anstelle" des TVöD anwendbar (BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 17 mwN; vgl. zuletzt 16. Mai 2018 - 4 AZR 209/15 - Rn. 22) .

    bb) Der Senat hat auch bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass dieses Auslegungsergebnis durch die Bezugnahme auf die "sonstigen" einschlägigen Tarifverträge bestätigt wird (BAG 16. Mai 2018 - 4 AZR 209/15 - Rn. 23; 15. Juni 2016 - 4 AZR 485/14 - Rn. 21 mwN; 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 18) .

  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer arbeitsvertraglichen

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 370/17
    Diese sind - jedenfalls arbeitgeberseitig - nicht von den Tarifvertragsparteien des TVöD/VKA abgeschlossen worden (st. Rspr., vgl. BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 15; zuletzt 16. Mai 2018 - 4 AZR 209/15 - Rn. 19; zum Ganzen Schaub ArbR-HdB/Treber 17. Aufl. § 206 Rn. 29) .

    Andernfalls wären sie nicht "neben" dem, sondern vielmehr "anstelle" des TVöD anwendbar (BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 17 mwN; vgl. zuletzt 16. Mai 2018 - 4 AZR 209/15 - Rn. 22) .

    bb) Der Senat hat auch bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass dieses Auslegungsergebnis durch die Bezugnahme auf die "sonstigen" einschlägigen Tarifverträge bestätigt wird (BAG 16. Mai 2018 - 4 AZR 209/15 - Rn. 23; 15. Juni 2016 - 4 AZR 485/14 - Rn. 21 mwN; 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 18) .

  • BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 485/14

    Entgeltansprüche - Auslegung einer Bezugnahmeklausel - anderweitige

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 370/17
    bb) Der Senat hat auch bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass dieses Auslegungsergebnis durch die Bezugnahme auf die "sonstigen" einschlägigen Tarifverträge bestätigt wird (BAG 16. Mai 2018 - 4 AZR 209/15 - Rn. 23; 15. Juni 2016 - 4 AZR 485/14 - Rn. 21 mwN; 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 18) .

    Eine kleine dynamische Verweisung kann jedoch über ihren Wortlaut hinaus nur dann als große dynamische Verweisung (Tarifwechselklausel) ausgelegt werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen ergibt (BAG 15. Juni 2016 - 4 AZR 485/14 - aaO) .

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 370/17
    Die Auslegung von typischen Vertragsklauseln ist der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich (st. Rspr., vgl. dazu nur BAG 25. Oktober 2017 - 4 AZR 375/16 - Rn. 17; 7. Dezember 2016 - 4 AZR 414/14 - Rn. 21; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15 mwN, BAGE 134, 283) .

    Soweit irgend möglich, sind danach Lücken im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in der Weise auszufüllen, dass die Grundzüge des konkreten Vertrags "zu Ende gedacht" werden (ausf. zu den Voraussetzungen und Maßstäben BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23, 31 ff., BAGE 134, 283 ; 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 27, 31 ff., BAGE 138, 269) .

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 296/05

    Bezugnahme auf Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 370/17
    (a) In dem Urteil vom 14. Dezember 2005 (- 10 AZR 296/05 -) hat das Bundesarbeitsgericht keine allgemeine Auslegungsregel aufgestellt.

    Dies war nicht notwendig, weil nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts auch die Klägerin selbst ausdrücklich den Zweck der Vereinbarung darin gesehen hat, eine Gleichstellung der nichttarifgebundenen mit den tarifgebundenen Arbeitnehmern des Beklagten herbeizuführen und eine Differenzierung zwischen diesen beiden Gruppen durch den - seinerseits tarifgebundenen - Arbeitgeber überflüssig zu machen (BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 296/05 - Rn. 17) .

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen von einer Konzernmutter im eigenen Namen

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 370/17
    (c) Auch die durch den Senat in dem Urteil vom 7. Juli 2010 (- 4 AZR 120/09 -) im Hinblick auf die Anwendbarkeit eines "Konzerntarifvertrags" aufgestellten Rechtssätze führen im vorliegenden Fall zu keiner anderen Beurteilung.

    Der Senat hat in der Entscheidung gerade offengelassen, ob der nicht kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit geltende Tarifvertrag bereits deshalb keine Anwendung finde, weil er als Firmentarifvertrag von der Verweisung im Arbeitsvertrag nicht mit umfasst sei (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 120/09 - Rn. 17) .

  • BAG, 22.03.2018 - 6 AZR 835/16

    Geltung kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 370/17
    Zum einen hat der Beklagte nicht näher erläutert, warum eine Bezugnahme auch auf zukünftige Dienstvereinbarungen der Mitarbeitervertretung nicht möglich gewesen sein soll (vgl. zur Möglichkeit vertraglicher Inbezugnahme von Dienstvereinbarungen BAG 22. März 2018 - 6 AZR 835/16 - Rn. 43 ff.) .
  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 370/17
    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen hat, handelt es sich bei dem ArbV 2007 um einen Formularvertrag, dessen Bestimmungen, insbesondere die §§ 2, 3 und 13 ArbV 2007, nach den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen auszulegen sind (st. Rspr. d. Senats, zuletzt BAG 11. April 2018 - 4 AZR 119/17 - Rn. 30; zu den Maßstäben vgl. nur BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 28/10 - Rn. 29 mwN) .
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 370/17
    Es wäre Aufgabe des Beklagten als Verwender der Klausel gewesen, dies im Wortlaut des Arbeitsvertrags klar zum Ausdruck zu bringen (vgl. BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 32, BAGE 122, 74) , anstatt durch die Formulierung "für den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)" nur die von den Tarifvertragsparteien des TVöD/VKA abgeschlossenen (Verbands-)Tarifverträge in Bezug zu nehmen und zum Vertragsgegenstand zu machen.
  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 486/05

    Sanierungs-TV - rückwirkender Eingriff

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 370/17
    (d) Schließlich sind die Aussagen in den beiden Urteilen vom 11. Oktober 2006 (- 4 AZR 486/05 -) und vom 20. Januar 2009 (- 9 AZR 147/08 -) schon deshalb nicht auf die vorliegende Konstellation übertragbar, weil den Entscheidungen jeweils Sachverhalte zugrunde lagen, in denen es um die Einbeziehung firmenbezogener Verbandstarifverträge und nicht - wie hier - um von einzelnen Arbeitgebern geschlossene Haustarifverträge ging.
  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 533/17

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Branchentarifvertrag

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

  • BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 602/06

    Haustarifvertrag bei Teilbetriebsübergang

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 414/14

    Insolvenzforderung - Zulässigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstands -

  • BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 375/16

    Auslegung einer Klausel als kleine dynamische Bezugnahme bei

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 28/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 147/08

    Altersteilzeit - Tariflohnabsenkung

  • LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 583/16

    Umfang der Geltung einer dynamischen Bezugnahmeklausel auf den TVöD-B-VKA und die

  • LAG Düsseldorf, 20.04.2023 - 5 Sa 656/22

    Sanierungstarifvertrag; firmenbezogener Verbandstarifvertrag; Bezugnahmeklausel;

    Nichts Anderes ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.07.2018 (- 4 AZR 370/17 -).

    Nicht von der Bezugnahme Klausel erfasst seien hingegen Haustarifverträge eines privaten Arbeitgebers, denn diese seien, jedenfalls arbeitgeberseitig, nicht von den Tarifvertragsparteien des TVöD/VKA abgeschlossen worden (BAG v. 11.07.2018 - 4 AZR 370/17 - Rn. 17).

  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 372/17

    Keine Geltung von Haustarifverträgen eines privaten Arbeitgebers bei

    Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 370/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO) .
  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 375/17

    Keine Geltung von Haustarifverträgen eines privaten Arbeitgebers bei

    Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 370/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO) .
  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 374/17

    Keine Geltung von Haustarifverträgen eines privaten Arbeitgebers bei

    Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 370/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO) .
  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 373/17

    Keine Geltung von Haustarifverträgen eines privaten Arbeitgebers bei

    Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 370/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO) .
  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 371/17

    Keine Geltung von Haustarifverträgen eines privaten Arbeitgebers bei

    Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 370/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2020 - 8 Sa 504/19

    Negative Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer arbeitsvertraglichen

    Aus der beispielhaften Aufzählung der verschiedenen Verbandstarifverträge in der Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag vom 25. Januar 1988 ergibt sich, dass die Arbeitsvertragsparteien ihr Arbeitsverhältnis den Tarifbestimmungen der betreffenden Verbände unterstellen wollten (vgl. dazu auch BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 147/08 - Rn. 16, juris; BAG 11. Oktober 2006 - 4 AZR 486/05 - Rn. 17 [arbeitsvertragliche Bezugnahme auf firmenbezogenen Verbandstarifvertrag]; ferner BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 370/17 - Rn. 17).
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